Versand und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlung – Fracht und Verpackung

 

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

 

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser Konto bei der Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis für Neukunden per Vorkasse, oder Nachnahme für die ersten drei Lieferungen zu entrichten. Die Nachnahmegebühren hat der Besteller zu tragen. Der Kunde ist bei Bar- oder Schecknachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung BSGH vorzulegen bzw. eine leserliche Abschrift zu erteilen; im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung. BSGH behält sich vor, den Kunden durch Einholung von Auskünften auf seine Kreditwürdigkeit hin zu prüfen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, vorbehalten.

 

(5) Frachtkosten werden wie angeboten verrechnet. Die Frachtkosten im UPS Standardversand innerhalb Deutschland bis 30 Kg betragen 8,00 Euro pro Paket. Bei mehr als 30 Kg oder für Sonderbeschaffungen aus dem Ausland, werden die Frachtkosten und eventuell anfallende Zollgebühren separat im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Bei Direktlieferungen an Endkunden des Auftraggebers wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro zu den Frachtkosten verrechnet.

 

(6) Die Firma BSGH verzichtet auf die Verrechnung einer Verpackungspauschale. Im Gegenzug übernimmt der Empfänger die fachgerechte Entsorgung der Transportverpackung.

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